Optimale Gesprächsvorbereitung
Wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, hat die erste Hürde schon genommen. Die schriftliche Bewerbung hat "eingeschlagen". Jetzt geht es in die entscheidende letzte Runde: das Vorstellungsgespräch.
Wer gut vorbereitet ist, kann sich ohne "Flugzeuge im Bauch" präsentieren. Informieren Sie sich über die betreffende Firma, z. B. bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer in Ihrer Nähe. Besorgen Sie sich - wenn möglich - Unterlagen, z.B. den Geschäftsbericht oder eine Werbebroschüre! Auch im Internet erhalten Sie viele Informationen über Branchen und Unternehmen, einige Links dazu finden Sie unter "Ausbildungsbetrieb finden".
Manche Unternehmen führen auch einen Bewerbungstest durch. Bereiten Sie sich darauf vor. Ausführliche Tipps dazu finden Sie z. B. in der Broschüre des Arbeitsamtes "Orientierungshilfe zu Auswahltests".
Der erste Eindruck, den Personalchefs oder Unternehmer von Ihnen bekommen, ist oft entscheidend. An ordentlicher Kleidung führt kein Weg vorbei. Sie sollen sich aber darin trotzdem wohl fühlen, sonst wirken Sie nicht "echt". Die Sachen sollen weder zu lässig noch zu gestylt sein. Außerdem wichtig: Seien Sie pünktlich! Beides signalisiert dem Arbeitgeber, dass Sie motiviert sind und das Treffen ernst nehmen.
Ihre Persönlichkeit entscheidet: Passen Sie zu Job und Mitarbeitern? Hier einige Tipps, die schon vielen geholfen haben:
Machen Sie sich klar, welche Punkte in Ihrer Bewerbung kritisch sein könnten und sprechen Sie darüber mit Freunden und Eltern.
Informieren Sie sich darüber, worauf Personalchefs achten und beachten Sie einige Verhaltensregeln.
Positiv wirken:Fragen zum Leben des Bewerbers: Alle Fragen müssen mit dem Arbeitsplatz bzw. der zu leistenden Arbeit zusammenhängen.
Fragen, die wahrheitsgemäss beantwortet werden müssen:
Alle Fragen nach beruflichem Werdegang, Qualifikation, Erfahrung und Gesundheit, soweit sie mit der Einsatzfähigkeit zu tun haben.
Folgen nicht wahrheitsgemässer Antworten des Bewerbers auf zulässige Fragen
Der Arbeitgeber kann Vertrag anfechten, bei klarer Rechtslage ist der Vertrag nichtig, d.h. das Arbeitsverhältnis ist auf Grund falscher Angaben nicht zustande gekomen.
Fragen nach bisherigen Gehalt, oder zu eventueller Schwerbehinderung
Sind generell zulässig, da sie unmittelbar die Arbeit betreffen.
Unzulässige Fragen:
Fragen nach Religions-, Partei-, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen, Schwangerschaft, Heiratsabsichten. Werden diese Fragen gestellt, spielt es keine Rolle, ob man sie wahrheitsgemäss beantwortet, da diese ja nicht zulässig sind.
Ausnahmen:
Fragen nach Schwangerschaft müssen wahrheitsgemäss beantwortet werden, wenn arbeitsbedingt Leben von Mutter oder Kind gefährdet wäre. Bei Bewerbungen bei Parteien oder Kirchen, sind natürlich die Fragen nach Partei- bzw. Religionszugehörigkeit statthaft.
Was muss der Bewerber von sich aus mitteilen, ohne gefragt zu werden?
Alle Ereignisse oder persönlichen Umstände, die eine Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt behindern oder unmöglich machen. Beispiele: bevorstehende Operation, Kur, Krankenhausaufenthalt - oder der Bewerber unterliegt z.Z. dem Wettbewerbsverbot
Auskunft über Vermögensverhältnisse
Nur statthaft bei Vertrauenspositionen wie Buchhalter, Kassierer
Kann der Arbeitgeber sich Informationen über den Bewerber von anderer Stelle, zB letzten Arbeitgeber, besorgen?
Ja - über Fragen, die beantwortet werden müssen; bei unzulässigen Fragen sollte von anderer Stelle keine Auskunft erteilt werden.
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