Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Vielleicht gehören Kfz-Versicherungen deshalb zu den bekanntesten Versicherungen überhaupt. In erster Linie unterscheidet man zwischen Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoverträgen.
Welche Versicherung dabei welchen Zweck erfüllt, erklärt Frank Mauelshagen, Kfz-Versicherungsexperte bei ERGO.
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug zulassen möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ersetzt Schäden, die der Versicherte selbst mit seinem Kfz bei Anderen verursacht.
Dabei leistet sie sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden. Darüber hinaus werden unberechtigte Ansprüche vom Versicherer abgewehrt.
Ein Beispiel: Wenn jemand einen Unfall verschuldet und dabei ein anderes Auto beschädigt, bezahlt seine Versicherung die Reparaturkosten des Unfallgegners. Bricht sich jener dabei noch dazu ein Bein, kommt die Kfz-Haftpflicht auch für die Heilungskosten auf.
Eine Teilkasko übernimmt die Kosten für bestimmte Schäden, die Kfz-Besitzern am eigenen Fahrzeug entstehen. Sie deckt etwa Diebstahl, Glasbruch, Brand und Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag ab. Auch wenn ein Marder im Motorraum Kabel durchbeißt oder es zu einem Zusammenstoß mit einem Reh oder Wildschwein kommt, leistet die Versicherung für die entstandenen Schäden.
In einer Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkasko mit eingeschlossen. Darüber hinaus werden auch Vandalismusschäden ersetzt. Der wichtigste Unterschied ist jedoch: Eine Vollkasko übernimmt auch die Reparaturkosten für Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, wenn man selbst der Verursacher ist. Auch bei Unfallflucht eines Gegners reguliert sie etwaige Schäden. Oft erhalten Versicherte im Rahmen einer Vollkasko noch zusätzliche Leistungen: zum Beispiel ein Ersatzfahrzeug, wenn das Eigene unfallbedingt in der Werkstatt steht.
Quelle / Text & Bild: ERGO Versicherungsgruppe www.ergo.de - Datum: 7. Februar 2012