Die kleine Liste der populären Irrtümer über das Fahrradfahren
Rechtsirrtümer im Straßenverkehr; sind sie sicher, dass sie im Recht sind ?
Alkohol
Wer betrunken Fahrrad fährt, verliert seinen Führerschein? - Falsch!
Betrunken Rad fahren ist nicht per se verboten. Denn zum Beispiel die 0,5-Promille-
Grenze (ab der man ein Bußgeld von 500 EUR oder mehr und mindestens 1 Monat
Fahrverbot bekommt) gilt nur für Führer eines Kraftfahrzeugs (§ 24a StVG). Zwar kann
auch ein Radfahrer wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) bestraft werden, wenn
er fahruntüchtig ist, weil er zu tief ins Glas geblickt hat. Allerdings nur mit einer
Geldstrafe; die Fahrerlaubnis verliert er deshalb noch lange nicht. Trotzdem sollten sich
Radfahrer vorsehen. Wer nämlich mit mehr 1,6 ‰ oder mehr Rad fährt, muss zur
medizinisch-psychologischem Untersuchung - wohl vor allem wegen der Gutachter, die
dort arbeiten, auch „Idiotentest“ genannt. Erst wenn der Radfahrer den Test verweigert
oder nicht besteht, verliert er Fahrerlaubnis und Führerschein.
Ampeln
Wenn keine „Fahrrad-Ampeln“ installiert sind, müssen Radfahrer, die auf dem
Radweg fahren, die Ampeln für Autos beachten? - Falsch!
Wenn keine Lichtzeichen für Radfahrer installiert sind, müssen sich Radfahrer an den
Lichtzeichen der Fußgänger orientieren. Da diese in der Regel eher auf „Grün“
umschalten als die der Autos, dürfen sie also fahren, wenn die Autos noch „Rot“ haben.
Der Grund dafüer, dass dies selbst Polizisten und Richter oft nicht wissen, dürfte sein,
dass man selten Lust hat, ein Gesetz bis ganz zum Ende zu lesen. Erst im letzten Satz
des letzten Absatzes des allerletzten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (§ 53 Abs.
6 StVO) steht nämlich geschrieben: „An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen
ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012
weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.“
Fußweg
Wenn kein Radweg vorhanden ist, darf man auf dem Gehweg fahren. - Falsch!
Wenn kein Radweg vorhanden ist, müssen Fahrradfahrer die Fahrbahn benutzen. Nur
Kinder bis acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder zwischen acht und zehn, dürfen sich aussuchen, wo sie fahren wollen. Alle, die älter sind als zehn (sprich: also
vor allem alle Erwachsenen), dürfen auf dem Gehweg nur dann fahren, wenn er durch
ein besonderes Schild für Fußgänger und Radler gemeinsam freigegeben ist. Auf
Fußgänger müssen sie hierbei besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, dürfen sie nur
Schrittgeschwindigkeit fahren.
Helm
Radfahrer haben Mitschuld an einem Unfall, wenn sie ohne Helm fahren. - Falsch!
Entgegen der weitverbreiteten Meinung trifft Radfahrer noch keine Mitschuld an einem
Unfall, bloß weil sie keinen Helm tragen. Der Irrtum beruht möglicherweise darauf, dass
manche Richter den Schadensersatz für Radfahrer herabsetzen, wenn diese sich zum
Beispiel am Kopf weniger schlimm verletzt hätten, wenn sie einen Helm getragen
hätten. Dies gilt aber nicht generell, sondern nur beim so genannten sportlich
ambitionierten Radfahren. „Das fehlende Tragen eines Fahrradhelms begründet erst
dann einen Mitverschuldensvorwurf gemäß § 254 BGB, wenn sich der Radfahrer als
sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn in seiner
persönlichen Disposition ein gesteigertes Gefährdungspotenzial besteht“, sagt zum
Beispiel das oberste Gericht des Saarlandes hier.
Quelle / Text: Rechtsanwalt: KLAUS SÄVERIN - Fachanwalt für Verkehrsrecht - www.anwalt-berlin.de