Grillen erlaubt, solange kein Verbot im Mietvertrag
In den Sommermonaten ist Grillen üblich, entschied das Landgericht München (Az. 15 S 22735/03). Das heißt: Dem Brutzeln auf dem Balkon steht grundsätzlich nichts im Weg - außer der Mietvertrag beinhaltet ein Grillverbot. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung (LG Essen: Az. 10 S 437/01). Auch Bewohnern einer Eigentumswohnung kann das Grillen untersagt werden, wenn die Eigentümer dies mehrheitlich beschließen (OLG Zweibrücken: Az. 3 W 50/93).
Qualm vermeiden
Ist das Brutzeln erlaubt, müssen sich Grillfreunde trotzdem an gewisse Regeln halten. So darf sich der Qualm nicht auf die Nachbarswohnung ausbreiten. In einigen Bundesländern verbietet dies das Landesimmissionsschutzgesetz. Vor allem Holzkohlegrills können starke Bratgerüche und Rauchschwaden verursachen, weiß immowelt.de. Dann ist es besser, einen Elektrogrill und Aluschalen einzusetzen, empfiehlt das Landgericht Stuttgart (Az. 10 T 359/96).
Ab 22 Uhr Geräuschpegel senken
Uneinig sind sich die Gerichte bei der Frage, wann gegrillt werden darf. Einmal monatlich während des Sommers gewährt das Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 545/96). Vorausgesetzt die Nachbarn werden mindestens 48 Stunden vorher informiert. Das Landesgericht Stuttgart erlaubt Grillfreunden nur drei Abende oder sechs Stunden jährlich (Az. 10 T 359/96).
Daneben haben die Nachbarn ein Recht auf Nachtruhe. Ab 22 Uhr sollte es auf dem Balkon deutlich ruhiger werden. Feiern mit mehreren Gästen werden dann am besten nach drinnen verlegt, rät immowelt.de. Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 13 U 53/02) räumt hier mehr Freiheiten ein und sieht es als angemessen, vier Mal im Jahr bis 24 Uhr grillen zu dürfen.
Nachbarschaftliche Lösung finden
Neben dem Umstieg auf einen Elektrogrill oder auch einen Lavastein-Gasgrill lohnt es sich, ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu pflegen. Frühzeitige Gespräche, gegenseitige Rücksichtsnahme und eine Einladung zum Grillabend können helfen, möglichen Streit zu vermeiden, weiß immowelt.de.
Sicherheitshinweise: Grillgerät
Allgemeine Hinweise
- Grillgerät gegen Kippen gesichert aufstellen und
- für stolperfreien Umkreis sowie
- bewegungsfreien Arbeitsraum sorgen.
- Zum Wenden eine isolierte Grillzange benutzen.
- Kinder und Haustiere vom Grillgerät fernhalten.
Holzkohlegrill
- Einen Behälter mit Wasser oder einen angeschlossenen Wasserschlauch griffbereit halten.
- Nur geeignete Anzünder, wie z.B. Trockenspiritus verwenden; niemals Benzin.
- Keine brennbaren Flüssigkeiten auf die glühende Kohle gießen das führt zu einer Stichflamme.
- Nach dem Grillen das Aschebett mit Wasser umsichtig ablöschen.
Gasgrill
- Grundsätzlich nur geprüfte und zugelassene Gasgeräte, -armaturen und -schläuche verwenden.
- Gasflasche in sicherer Entfernung aufstellen und gewährleisten, daß der Gasschlauch nicht beschädigt werden kann.
- Verschraubungen und Ventile fettfrei halten.
Elektrogrill
- Zuerst den Grill zusammenbauen,
- dann Netzanschlußkabel stolperfrei verlegen und
- nun den Netzstecker in die Steckdose stecken.
- Den Elektrogrill unbedingt vor Feuchtigkeit schützen.