Wer an einer anderen als den ausgewiesenen Stellen einen Grill aufbaut, muss Verwarnungs- bzw. Bußgeld zahlen - bei kleineren Verstößen bis zu 20 Euro, für das Ausheben von Grillgruben oder ähnliche Beschädigungen bis zu 5.000 Euro.
Bußgelder können ebenso fällig werden, wenn Sie Ihre Asche einfach in die Landschaft kippen, Ihren Müll liegen lassen oder Äste und Zweige verfeuern, die Sie vor Ort sammeln.
Diese Übersicht basiert auf Angaben der bezirklichen Gartenämter. Eine Gewähr für die aktuelle Gültigkeit kann nicht gegeben werden, da die Bezirksämter allein zuständig für die Ausweisung von Flächen für Sondernutzungen sind und diese kurzfristig auch wieder zurücknehmen können.
Beachten Sie in jedem Fall die entsprechende Ausschilderung vor Ort. Wenn Sie unsicher sind, wo eine Sondernutzung erlaubt ist, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gartenamt.
Quelle / ©: Grillplatz-Liste: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin