Gespannfahrer, die bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h einen Unfall verursachen, müssen damit rechnen, dass die Versicherungsleistung beschränkt wird. Bei Niederschlag und für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre haben, gilt grundsätzlich eine Begrenzung von 80 km/h auf Landstraßen sowie von 110 km/h auf Autobahnen. Zudem besteht dann eine Lichtpflicht. Auch in Galerien und Tunneln geht nichts ohne Licht.
In Frankreich müssen Fahrzeugführer zudem ab de, 1. Juli 2012 einen Einweg- Alkoholtester mitführen. Die Testgeräte gibt es ab zwei Euro zum Beispiel an Tankstellen. Am besten man kauft sie direkt nach Grenzübertritt.
In Italien gilt unabhängig von Wetter und Tageszeit immer Lichtpflicht. Jedoch reicht das Einschalten von Tagfahrlicht, über das mittlerweile zahlreiche neue Reisemobile und Pkw verfügen. Eine Warnweste ist ebenfalls vorgeschrieben. Ladungen wie beispielsweise Fahrradträger müssen mit einer 50 x 50 cm rot-weiß schraffierten undreflektierenden Warntafel versehen werden. Innerorts sind für alle Fahrzeuge maximal 50 km/h erlaubt. Gespannfahrer dürfen außerorts bis zu 80 km/h schnell sein. Bei Reisemobilen bis 3,5 t sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen einerseits vom Gewicht und andererseits vom Alter des Führerscheins abhängig. Das bedeutet außerhalb von Ortschaften 90 km/h bis maximal 110 km/h auf Schnellstraßen. Ist der Führerschein jünger als drei Jahre oder fällt Regen oder Schnee gilt ein grundsätzliches Limit von 90 km/h. Auf der Autobahn gilt ähnliches. Hier sind 130 km/h erlaubt, es sei denn es fällt ebenfalls Niederschlag oder der Fahrer besitzt seine Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre. In diesen Fällen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 110 km/h beziehungsweise 100 km/h. Wichtig bei einer Panne: Privates Abschleppen ist überall in Italien verboten. Alkohol hinterm Steuer wird in Italien besonders hart bestraft. Wird ein Fahrer mit 1,5 Promille erwischt und ist er Besitzer des Fahrzeugs, wird dieses enteignet. Intercaravaning erinnert auch daran, dass auf der Brennerautobahn Wohnwagengespanne nicht überholen dürfen.

Bei Überholmanövern in Kroatien muss, anders als in Deutschland, der Blinker immer aktiviert bleiben. Haltende Schulbusse dürfen jedoch generell nicht überholt werden. Sollte es zu einem Unfall kommen, sollte immer die Polizei gerufen werden, da es sonst bei der Ausreise an der Grenze Probleme geben kann. Fahrzeuge mit größeren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen. Im Zeitraum von Ende Oktober bis Ende März besteht in Kroatien tagsüber Lichtpflicht.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt auch in Kroatien für alle Fahrzeuge ein Tempolimit von 50 km/h. Caravans dürfen außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h schnell sein. Reisemobile dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen bis zu 130 km/h.
Wie in Italien gibt es auch in Dänemark tagsüber eine Lichtpflicht. Fahrer von Wohnwagengespannen und Reisemobilen über 3,5 t müssen ein wenig Geduld mitbringen, denn außerorts liegt das Tempolimit bei 70 km/h und auf Autobahnen bei maximal 80 km/h. Ein wenig schneller dürfen Reisemobilsten mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t unterwegs sein. Die Höchstgeschwindigkeit für die Landstraße lautet hier 80 km /h und für die Autobahn 130 km/h. (ampnet/jri)