Was ist eine dynamische Unfallversicherung?
Bei der dynamischen Unfallversicherung vereinbaren die Vertragsparteien planmäßige jährliche Erhöhungen der Versicherungssummen und des Beitrages.
Hierfür gibt es verschiedene Modelle.
Die jährliche Erhöhung kann sich an der Steigerung des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung orientieren. Es kann aber auch eine Erhöhung um einen festen Prozentsatz vereinbart werden.
Vor dem Erhöhungstermin erhalten die Versicherungsnehmer eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung.
Jeder Erhöhung kann innerhalb bestimmter vereinbarter Fristen widersprochen werden. Darüber hinaus haben sowohl die Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Recht, die Vereinbarung für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages zu widerrufen.
Was ist eine Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung (UBR) [früher: Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR)]?
Bei dieser Sonderform der privaten Unfallversicherung besteht für die
Versicherungsnehmer zusätzlich zu dem Versicherungsschutz bei Unfällen
(Unfallversicherung) aus den Beiträgen ein garantierter Anspruch auf Rückzahlung zum
vereinbarten Ablauftermin oder im Todesfall (Kapitalversicherung). Im Vergleich zu
einer reinen Risikounfallversicherung sind die Beiträge höher und die Laufzeit länger.
Die UBR wird nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Die Beiträge setzen sich aus
drei Teilen zusammen: dem Risikoanteil (für die Deckung der Versicherungsfälle), dem
Kostenanteil (für die Vertragseinrichtung und –verwaltung) sowie dem Sparanteil (wird
verzinst und dient der Sicherstellung des Rückzahlungsanspruchs).
Der Rückzahlungsanspruch entspricht i.d.R. dem gezahlten Beitrag ohne
Versicherungssteuer und Teilzahlungszuschläge. Den Rückzahlungsanspruch pro Jahr
der Beitragszahlung weist der Versicherer sowohl im Antrag als auch im
Versicherungsschein aus. Er ist insbesondere in den ersten Jahren der Versicherung
wesentlich niedriger als die Summe der bis dahin aufgewendeten Beiträge.
Was ist eine Kinder-Unfallversicherung und wann greift diese ein?
Die Kinder-Unfallversicherung ist eine Sonderform der privaten Unfallversicherung. Sie
wird in der Regel von den Erziehungsberechtigten als Versicherungsnehmern für das Kind als im Versicherungsfall begünstigte Person abgeschlossen.
Die KinderUnfallversicherung bietet den in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen geregelten Versicherungsschutz, enthält darüber hinaus aber noch einige besondere Regelungen für Kinder.
So sind in der Regel für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr Vergiftungen durch versehentliche Einnahme von schädlichen Stoffen (mit Ausnahme von Nahrungsmittelvergiftungen) in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Zudem wird die Versicherung üblicherweise bei Tod des Versicherungsnehmers beitragsfrei weitergeführt, sofern dieser bei Beginn der Versicherung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Die Anwendung des (in der Regel) günstigeren Tarifs für Kinder endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Danach ist der Tarifbeitrag für Erwachsene zu zahlen.
Einige Versicherer bieten als Ergänzung zur Kinder-Unfallversicherung auch Versicherungsschutz für bleibende Schäden, die bei Kindern durch Krankheiten entstehen (Kinder-Invaliditätsversicherung).
Wann liegt eine Invalidität vor?
In der privaten Unfallversicherung liegt eine Invalidität vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Von einer dauerhaften Beeinträchtigung ist auszugehen, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.
Welche Fristen sind hinsichtlich des Eintritts, der ärztlichen Feststellung und der Geltendmachung einer Invalidität zu beachten?
Nach den derzeit gebräuchlichen Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen müssen folgende formelle Voraussetzungen für einen Anspruch auf Invaliditätsentschädigung beachtet werden:
- Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein.
- Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein.
In den Versicherungsbedingungen können aber auch hiervon abweichende Fristen vereinbart sein.
Warum sind dauernd schwerpflegebedürftige Personen sowie geistig oder psychisch Erkrankte nicht in der privaten Unfallversicherung versicherbar?
Die Vertragsbedingungen der meisten Unfallversicherer enthalten die Bestimmung,
dass dauernd pflegebedürftige Personen sowie geistig oder psychisch Erkrankte nicht
versicherbar sind.
Diese Regelung soll die Versicherungsnehmer in erster Linie davor
schützen, Beiträge ohne sinnvollen Versicherungsschutz zahlen zu müssen. Hintergrund
ist, dass die jedem Unfallversicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen
Regelungen enthalten, die den Versicherer berechtigen, Personen mit Vorerkrankungen
Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise zu versagen.
Gesundheitsschädigungen sind nämlich in der Unfallversicherung nur insoweit vom
Versicherungsschutz umfasst, als sie durch ein Unfallereignis hervorgerufen werden.
Der Unfallversicherer ist also grundsätzlich für die Folgen eines Unfallereignisses
leistungspflichtig, nicht jedoch für bereits vorliegende Krankheiten oder Gebrechen.
Personen, die wegen ihres Gesundheitszustandes keine oder nur gekürzte Leistungen
aus der Unfallversicherung erhalten können, sollen aber auch nicht beitragspflichtig
sein. Die betroffenen Personen sollen also vor Beitragsverpflichtungen ohne Anspruch
auf adäquate Gegenleistung geschützt werden.
Ein Vertreter hat mir gleich drei Unfallversicherungen "aufgeschwatzt". Kann ich dagegen vorgehen?
Bei der Unfallversicherung handelt es sich um eine Summenversicherung. Eine
Überversicherung kann bei Summenversicherungen nicht entstehen. Es ist also
grundsätzlich möglich, mehrere Verträge nebeneinander abzuschließen.
Sie haben aber gemäß § 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die Möglichkeit, sich von
den Verträgen wieder kurzfristig zu lösen, indem Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben. Der
Widerruf ist schriftlich innerhalb einer Frist von 14 Tagen gegenüber dem Versicherer
zu erklären. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich und zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem
der Versicherungsnehmer vom Versicherer den Versicherungsschein und die
Vertragsbedingungen (einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen)
erhalten hat und der Versicherer diesen über das Widerrufsrecht und dessen
Rechtsfolgen (§ 9 VVG) schriftlich belehrt hat.
Ich habe bei einem Vertreter eine Unfallversicherung abgeschlossen, obwohl ich bereits eine habe. Ich habe gehört, dass jetzt eine Doppelversicherung besteht und ich diesen Vertrag kündigen kann. Stimmt das?
Nein, die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung.
Es können in diesem Bereich durchaus mehrere Verträge abgeschlossen werden. Im Schadenfalle erhalten Sie aus allen Verträgen dann die vereinbarte Leistung. Sie müssen jedoch die Versicherer über das Bestehen des anderen Vertrages bzw. der anderen Verträge informieren, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Muss der Versicherer Änderungen des Vertrags, wie etwa eine Verringerung der Versicherungssumme, während der Vertragslaufzeit akzeptieren?
Nein, denn in der privaten Unfallversicherung gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Der Versicherer ist nicht verpflichtet, einer von Ihnen gewünschten Änderung eines bestehenden Vertrages zuzustimmen. Es liegt allein im Ermessen des Unternehmens, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen es Änderungsanträgen stattgibt.
Gibt es für jedes einzelne Versicherungsunternehmen eine eigene Gliedertaxe oder gibt es eine Gliedertaxe, an die alle Versicherer gebunden sind?
Jedes Unternehmen kann in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Gliedertaxe eigenständig festlegen.
Kann ich meine Unfallversicherung wegen Arbeitslosigkeit kündigen?
Nein, eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit wegen Arbeitslosigkeit besteht nicht.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unfallversicherungsvertrag von einem
Versicherungsnehmer oder vom Versicherer nach einem Leistungsfall in der Schadenversicherung gekündigt werden?
Versicherungsnehmer und Versicherer können den Versicherungsvertrag nach einem
Schadensfall kündigen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte außerordentliche
Kündigung.
Die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestimmen in Nr. 10 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014), in welcher Art und Weise eine Kündigung nach dem Versicherungsfall möglich ist. Die meisten Versicherer übernehmen die Musterbedingungen des GDV unverändert in ihr eigenes Bedingungswerk.
Jedoch besteht für die Versicherer auch die Möglichkeit, hiervon abweichende Regelungen zu treffen. Eine generalisierende Antwort auf die oben gestellte Frage ist daher nicht möglich. Denn es kommt stets auf die in Ihrem Fall konkret getroffenen Vereinbarungen mit Ihrem Versicherer an.
Bitte schauen Sie daher in dem Ihnen vom Versicherer zugeleiteten Bedingungswerk nach. Dort finden Sie auch eine Bestimmung über die Höhe der von Ihnen im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu entrichtenden Versicherungsprämie. Diese konkretisiert die in § 39 VVG normierten allgemeinen Vorgaben.